Auf der Fahrt in den Urlaub passiert ein Unfall: Doch das Erste-Hilfe Set ist ganz unten unter dem Gepäck oder glatt ganz zuhause geblieben?
Mit dem Beginn der Ferienzeit erinnert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) an wichtige Punkte auf der Fahrzeug-Checkliste:
Ist ein vollständiger Verbandkasten an Bord – und wie sieht es mit dem Verfalldatum der sterilen Inhaltsteile aus? Sind genug Warnwesten vorhanden?
Erste Hilfe leisten ist für Verkehrsteilnehmer Pflicht. Das notwendige Material dafür findet sich im Pkw- oder Camper-Verbandskasten. Allerdings, so rät der BVMed, ist ein regelmäßiger Blick ins Innere des Kastens notwendig: Steril verpackte Kompressen und andere sterile Inhaltsteile haben ein Verfalldatum, denn die Lebensdauer ihrer Verpackungen ist aufgrund längerer Phasen mit sommerlicher Hitze oder frostigen Wintertemperaturen begrenzt. Abgelaufene Inhaltsteile sollten ersetzt werden.
Wer schon länger keinen Blick mehr in seinen Fahrzeug-Verbandkasten geworfen hat, könnte auch die Erweiterung der DIN-Norm 13164 im Jahr 2014 verpasst haben: Damit wurden die Inhaltsteile im Verbandkasten den neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen angepasst, aktualisiert und um ein 14-teiliges-Pflasterset, ein Verbandpäckchen speziell für Kinder sowie zwei Hautreinigungstücher ergänzt.
Ebenfalls seit 2014 gilt eine gesetzliche Mitführungspflicht für Warnwesten in den Farben Rot, Gelb oder Orange. Diese müssen eine Prüfnorm entsprechen. Mindestens eine muss in Deutschland im Fahrzeug mitgeführt werden. Allerdings müssen alle Personen, die sich nach einer Panne oder einem Unfall außerhalb des Fahrzeugs bewegen eine Weste tragen. Gerade bei Urlaubsfahrten oder Familienausflügen empfiehlt der BVMed für jeden Mitfahrer an Bord eine Weste einzuplanen. Für Kinder und Jugendliche sind Warnwesten auch in kleineren Größen erhältlich.
Wichtig beim Beladen des Fahrzeugs: Verbandkasten und Warnwesten keinesfalls unter dem Gepäck verstauen, sondern griffbereit in den Koffer- oder Fußraum packen. Neben der Verantwortung für sich und andere sind auch die rechtlichen Bestimmungen eindeutig: Wer Verbandkasten und Weste bei der Hauptuntersuchung nicht vorweisen kann, riskiert laut ADAC einen sogenannten geringen Mangel. Bei einer Verkehrskontrolle kann außerdem ein Verwarnungsgeld fällig werden.
Urlaubern, die erst im Reiseland ein Fahrzeug mieten, empfiehlt der BVMed die Mitnahme eines frisch befüllten Verbandkastens – denn eine Pkw- oder Motorrad-Ausstattung mit dem Erste-Hilfe-Material ist längst nicht überall auf der Welt Standard.
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Kfz-Verbandskasten
Erfahren Sie hier was alles in den Kfz-Verbandskasten gehört nach DIN 13164:2014.