Wer die Versicherung für seinen Caravan wechseln möchte, sollte sich ein Datum rot im Kalender anstreichen: Der 30. November ist der Stichtag, an dem die Kündigung bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft vorliegen muss. Nur dann kann die Versicherung zum 1. Januar gewechselt werden. Natürlich gibt es auch während des Jahres die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln: nach einem Unfall, nach einer Beitragserhöhung oder bei einem Fahrzeugwechsel. Doch wer keine Gründe für solch eine außerordentliche Kündigung hat , der muss auf das Ende des Versicherungsjahres warten – und das endet in der Regel am 31. Dezember. Die Kündigung muss einen Monat vorher vorliegen – am 30. November. Versicherer empfehlen, die Kündigung per Einschreiben zu schicken – so hat man einen schriftlichen Nachweis über die ordentliche Beendigung des Vertrages in der Hand.
Die Preisspanne bei den Wohnwagen-Versicherungen reicht von günstigen 12,85 EUR pro Jahr für eine Haftpflicht bis hin zu mehreren Hundert Euro inklusive Vollkasko. Doch der Preis sollte nicht das einzige Kriterium sein. Denn bei einem Versicherungswechsel besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug hinterher nicht mehr so versichert ist wie vorher und der Halter das im schlimmsten Fall gar nicht weiß. „Jede Versicherung ist gut – bis zum ersten Schaden. Dann kommt das böse Erwachen, wenn die Gesellschaft darauf hinweist, was alles gar nicht eingeschlossen ist“, warnt Versicherungsmakler Andreas Schwarz. Grundsätzlich gilt deshalb: sich im Vorfeld gründlich informieren und sich beraten lassen.
Trotzdem lohnt es sich für jeden, alle paar Jahre einmal die Versicherung zu überprüfen. Was vor fünf Jahren gepasst hat oder günstig war, bildet heute evtl nicht mehr die Anforedrungen ab oder möglicherweise zu teuer. Ein gutes Hilfsmittel ist ein Online-Vergleich, zum Beispiel auf https://wohnwagenversicherung.de. Sollte sich dort zeigen, dass die eigene Versicherung in Versicherungsumfang oder Preis abgeschlagen hinter der Konkurrenz liegt, ist ein Wechsel ratsam.
Ist die Entscheidung für den Wechsel gefallen, heißt es: vergleichen. Und zwar nicht nur Preise, sondern vor allem Punkte wie Deckungssummen, Selbstbeteiligungen, Geltungsbereiche und die in der Teil- beziehungsweise Vollkasko mitversicherten Schäden. Bei Wohnwagen ist es zudem ratsam, bei der bestehenden KFZ-Versicherung anzuklopfen, ob ein gemeinsamer Versicherungsabschluß von Auto und Wohnwagen möglich ist. Denn grundsätzlich greift die Haftpflicht für einen Wohnwagen nur, wenn er nihct am Haken des Zugfahrzeuges hängt. Beispielweise beim Rangieren mit dem Mover. Hängt der Caravan am Auto, greift die Haftpflicht vom PKW. Oftmals werden deshalb vergünstigte Tarife angeboten, wenn man beide Fahrzeuge bei der gleichen Assekuranz versichert.