> Reform: Neuer Bußgeldkatalog 2021

Höhere Strafen für Temposünder mit Wohnwagen

08.11.2021
Bild & Text: Camping, Cars & Caravans

Der Bundesrat hat dem neuen Bußgeldkatalog 2021 für Autofahrer zugestimmt. Die neuen Bußgelder gelten ab Dienstag, den 9. November 2021 . Vor allem zu schnelles Fahren mit (Wohn-)Anhänger wird dann weitaus strenger geahndet.

Doch ab wann fährt man mit einem Gespann zu schnell? Nun – das hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich darf ein KFZ bis 3,5 Tonnen mit angehängtem Wohnwagen in Deutschland innerhalb geschlossener Ortschaften nur 50 km/h und außerorts 80 km/h fahren. Auf Kraftfahrbundesstraßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen (umgangssprachlich: Schnellstraßen) und Autobahnen besteht ebenfalls ein Tempolimit von 80 km/h. Außer, der Wohnwagen hat eine Zulassung für 100 km/h. Dann darf man schneller als die erlaubten 80 km/h fahren – natürlich nur, wenn es Straßenbedingungen und Wetter zulassen.

Wie teuer werden Geschwindigkeitsübertretungen künftig?

Die Bußgelder reichen von 30 Euro (außerorts 10 km/h zu viel) bis zu 800 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot von drei Monaten (innerorts über 60 km/h zu viel). Doch auch die Dauer der Überschreitung zählt strafverschärfend: Geschwindigkeiten bis 15 km/h zu schnell kosten 160 Euro innerorts, bzw 140 Euro außerorts, wenn das Tempolimit länger als 5 Minuten missachtet wird. Vor allem mit Wohnwagen, die eine Tempo 100 km/h Zulassung haben, muss man außerorts auf normalen Landstraßen doppelt auf die Geschindigkeit aufpassen, wenn man nicht empfindlich sanktioniert werden möchte. Denn auch für sie gilt dort trotzdem nur Tempo 80.

Die Bußgelder innerorts

Geschwindig­keits­überschrei­tung Geldbuße Punkte in
Flens­burg
Fahrver­bot
bis 10 km/h 40 Euro
11 bis 15 km/h* 60 Euro
16 bis 20 km/h 160 Euro 1
21 bis 25 km/h 175 Euro 1
26 bis 30 km/h 235 Euro 1
31 bis 40 km/h 340 Euro 2 1 Monat
41 bis 50 km/h 560 Euro 2 1 Monat
51 bis 60 km/h 700 Euro 2 2 Monate
über 60 km/h 800 Euro 2 3 Monate

*Geschwindigkeitsübetretung länger als 5 Minuten: 160 Euro

Die Bußgelder außerorts

Geschwindig­keits­überschrei­tung Geldbuße Punkte in
Flens­burg
Fahrver­bot
bis 10 km/h 30 Euro
11 bis 15 km/h* 50 Euro
16 bis 20 km/h 140 Euro 1
21 bis 25 km/h 150 Euro 1
26 bis 30 km/h 175 Euro 1
31 bis 40 km/h 255 Euro 2 1 Monat
41 bis 50 km/h 480 Euro 2 1 Monat
51 bis 60 km/h 600 Euro 2 2 Monate
über 60 km/h 700 Euro 2 3 Monate

*Geschwindigkeitsübetretung länger als 5 Minuten: 140 Euro

Legal schneller fahren?

Die meisten Wohnwagen erfüllen heutzutage die technischen Voraussetzungen, um eine Zulassung für Tempo 100 km/h außerorts auf Schnellstraßen und Autobahnen zu erhalten. Gibt es diese Zulassung nicht ab Werk, hat man die Möglichkeit eine solche zu beantragen. Folgende Merkmale müssen Wohnwagen und Zugfahrzeug erfüllen:

  • Der PKW muss über ABS verfügen.
  • Die Gesamtgewicht des PKW darf nicht über 3,5 Tonnen liegen.
  • Der Anhänger muss technisch auf 100 km/h ausgelegt sein.
  • Die Reifen des Anhängers müssen mindestens einen Geschwindigkeitsindex L und eine Zulassung für 120 km/h haben. Sie dürfen nicht älter als sechs Jahre sein.
  • Außerdem ist ein bestimmtes Verhältnis zwischen Gewicht des PKW und Gewicht des Anhänger einzuhalten.

Ist der Caravan für Tempo 100 durch einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere freigegeben, wird der Wohnwagen auf der Rückseite mit einer amtlichen Plakette versehen: eine schwarze Ziffer 100 auf weißem Grund. Bei Frontblitzer-Fotos wird diese Plakette oftmals nicht von den Behörden erkannt. Dann wird das Bußgeld auf Basis der regulären 80 km/h berechnet. Ein fristgerechter Einspruch und der Nachweis der Tempo 100 Zulassung mittels Fahrzeugpapiere können dann das Bußgeld nach unten korrigieren.

 

Der neue Bußgeldkatalog 2021 gilt ab dem 9.11.

Die neuen Bußgelder haben ab dem 9.11.2021 Gültigkeit. Die Regelung zu den Fahrverboten bleibt zwar gleich – jedoch geht es denen, die künftig zu schnell unterwegs sind, spürbar an den Geldbeutel. Der beste Ratschlag, um die hohen Bußgelder zu vermeiden heisst daher: Mit angepasster Geschwindigkeit fahren.

Infobox

Quelle: Bundesinnenministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 4688 Jahrgang 2021 Teil I Nr 74

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