> Mobiles Caravan-Inventar

Welche Versicherung ist die richtige?

26.09.2019
Bild & Text: Sabine Scholz

Wohnwagen im Winterlager aufgebrochen, Inhalt geklaut. Welche Versicherung reguliert am besten den Ersatz für mobiles Caravan-Inventar?

Das möchten Camper nicht noch einmal erleben: Nach dem letzten Urlaub ist der Caravan noch nicht vollständig ausgeräumt. Fahrrad, Fernseher und mobile Sat-Anlage geklaut, der Caravan aufgebrochen. Und dann der Schock: Weder Kasko- noch Hausrat-Versicherungen bezahlen den Schaden. Doch es gibt einen sicheren Schutz für mobiles Inventar: Wohnwagen-Inhaltsversicherungen.

Ist mobiles Inventar versichert?

  • Kasko und Teilkasko schließen nur fest verbaute Teile des Wohnwagens ein. Die Teilkasko deckt zwar Schäden ab, die ein Langfinger beim Einbruch am Caravan hinterlässt, jedoch bezahlt diese Versicherung nicht für gestohlenes Reise- und Haushalts-Inventar.
  • Eine Hausratversicherung gilt meist nur für das Wohngebäude. Selbst eine sogenannte Außenversicherung als Erweiterung der Hausratversicherung – in der Regel für Hotel und Ferienwohnung – deckt mobile Camping-Ausstattung meist nicht ab.
  • Auch eine Reisegepäck-Versicherung erweist sich als unzureichende Lösung, da sie weder Fahrräder noch Schlauchboote oder Fernseher unter ihren Schutz stellt.
  • Wer auf Nummer sicher gehen will, benötigt eine Wohnwagen-Inhaltsversicherung. Ihr Schutz umfasst die Utensilien im und teilweise am Caravan – jedoch nicht ausnahmslos. Für Beiträge zwischen 65 und 200 Euro pro Jahr versichern Assekuranzen mobile Urlaubs- und Camping-Ausstattung.

Vor allem Versicherungsmakler haben sich auf den Schutz des Caravan-Inhalts spezialisiert. Solche Agenturen arbeiten mit mehreren Gesellschaften zusammen – egal, ob Nürnberger, Signal Iduna oder andere Versicherungen. Während andere Assekuranzen diese speziellen Policen nicht anbieten, sind Versicherungsmakler in puncto Inhaltsversicherung kompetente Ansprechpartner: Sie verhandeln passende, häufig günstige Angebote. Ihr Motto: Die Menge macht’s.

Was ist versichert?

Überwiegend gelten Camping-Inhaltsversicherungen für bewegliches Inventar sowie Freizeit-Gegenstände im abgeschlossenen Caravan, etwa

  • Fahrräder, E-Roller,
  • Fernseher, Laptop und Tablet samt Zubehör,
  • Fotoapparat und Videokamera samt Zubehör,
  • Schlauchboote, Surfbretter,
  • Kleidung, Schuhe, Toilettenartikel,
  • Küchen-Utensilien, Grill,
  • Campingmöbel.

Nicht alle Versicherer decken sämtliche genannten Dinge ab. Hier empfiehlt es sich genau nachzufragen und auf Besonderheiten und vor allem die Entschädigungsgrenzen beachten.

Was wird meistens nicht versichert?

Folgende Gegenstände sind in der Regel von Inhaltsversicherungen ausgeschlossen:

  • Bargeld
  • Dokumente, Scheckkarten
  • Schmuck
  • Smartphone

Wo sind Reiseutensilien versichert?

Das gesamte Jahr über an der Straße oder auf Privatgrundstücken und selbstverständlich während einer Reise, auf Campingplätzen und auf der Fahrt. Häufig sind Fahrräder, die abgeschlossen vor dem Caravan stehen, sowie Campingmöbel draußen im Vorzelt nicht versichert.

Wie muss das Zubehör gesichert sein?

Die meisten Assekuranzen verlangen, das Zubehör im verschlossenen Caravan aufzubewahren. Fahrräder müssen gut durch ein Qualitätsschloss gesichert auf einem fest mit dem Fahrzeug verbundenen Träger sitzen, ebenso Surfbretter und Kajaks auf dem Fahrzeugdach.

Tipp: Unbedingt die Details hierzu in den Unterlagen vor Vertrags-Unterzeichnung lesen. Meist akzeptieren Versicherer nur Sicherheitsschlösser bestimmter Hersteller und Marken – die Bezeichnungen sind in der Police genau aufgeführt. Auch gegen Kältesprays resistente Schlösser können vorgeschrieben werden, Schließlich gelingt es Langfingern viel zu oft, mit Hilfe dieser Sprays aus dem Baumarkt die Schließanlagen auf minus 20 C zu frosten und das spröde gewordene Metall mit dem Hammer in Sekundenschnelle zu zertrümmern. An den Wohnwagen angelehnte, abgeschlossene Fahrräder sind meist nicht versichert.

Welche Gefahren sind abgesichert?

Überwiegend greifen Inhaltsversicherungen bei Schäden durch

  • Einbruch-Diebstahl und Vandalismus,
  • Brand, Explosion und Blitzeinschlag,
  • Ãœberschwemmung und Sturm,
  • Unfall

Gilt Versicherungsschutz rund um die Uhr?

In der Regel ja. Auch diesen Punkt unbedingt vor Vertragsunterzeichnung klären.

In welchen Ländern gilt der Schutz?

Die meisten Assekuranzen beschränken die Inhaltsversicherung auf Europa, die ESV zusätzlich auf Marokko, Tunesien und die Türkei. Die RMV gewährt weltweiten Versicherungsschutz.

Vertragslaufzeit

Der sogenannte Hauptfälligkeitstermin (Wechseltermin, Vertragsende) für Inhaltsversicherungen ist nicht wie bei Kasko-Versicherungen an den 1. Januar gekoppelt. Er hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder von versicherungseigenen Bestimmungen ab. Übrigens: Falls Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten: Stichtag für die Kündigung ist der 30.11.

Nachtklausel versus 24-Stunden-Deckung

Nur noch selten gilt die Nachtklausel, die den Versicherungsschutz über Nacht aussetzt – insbesondere bei Fahrrädern. Unbedingt klären, ob der Versicherer rund um die Uhr Schutz gewährt.

Wohnwagen im Winterquartier

Auch wenn der Caravan in der kalten Jahreszeit im Winterquartier steht, läuft die Inhaltsversicherung weiter, damit etwa bei Brandstiftung, Einbruch und Diebstahl das Inventar versichert bleiben.

Deckungssumme

Hier gibt es große Unterschiede. Viele Campern kommen um eine Unterversicherung nicht herum. Gerade teure Fahrräder und E-Bikes genießen bei einer separaten Fahrrad-Versicherung den besten Schutz.

Diebstahl melden

Nach einem Diebstahl oder Einbruch-Schaden muss der Geschädigte immer die Polizei vor Ort verständigen, auch wenn der Schaden scheinbar gering ist. Beim Versicherer sind später Quittungen der entwendeten oder beschädigten Reiseutensilien vorzulegen.

So viele Punkte gilt es zu beachten, vor Vertragsabschluss zu klären. Deshalb ist es am besten, unverbindliche Angebote bei den auf Freizeitfahrzeuge spezialisierten Versicherungsmaklern einzuholen und zu vergleichen.

Eine Auswahl an Caravan-Versicherungs-Agenturen:

ADAC Autoversicherung, 80686 München, Tel.: 0800/5121016, www.adac.de/campingversicherung
ESV Schwenger, 70563 Stuttgart, Tel.: 0711/4596020, www.esv-schwenger.de
Jahn und Partner Versicherungs- und Finanzdienstleistungen, 86415 Mering, Tel.: 08233/3809-0, www.jahnupartner.de
RMV Versicherungsservice, 52525 Heinsberg, Tel.: 02452/9770712, www.rmv-versicherung.de
Andreas Schwarz, 30880 Laatzen, Tel.: 05102/2222, www.freizeit-schwarz.de

Infobox

Wer einen Wohnwagen kaufen möchte, hat viele Fragen. In unserem XL-Ratgeber zum Wohnwagen-Kauf beantworten wir die wichtigsten Fragen, vom passenden Modell und Grundriss bis hin zum nötigen Camping-Zubehör.

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