In einigen europäischen Ländern gibt es zu bestimmten Zeiten eine Winterreifen-Pflicht. In anderen hingegen nur bei entsprechenden Witterungsbedingungen oder wenn es durch Verkehrszeichen vorgeschrieben ist. Es gibt aber auch Staaten in der EU, die keine Winterreifen-Regelung haben. Wer im Winter mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte in jedem Fall die jeweiligen Vorschriften genau kennen und beachten, sonst drohen empfindliche Bußgelder. In Zusammenarbeit mit 30 europäischen Verbraucherzentren hat das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland mit Sitz in Kehl wichtige Fragen zu Winterreifen, Spikes und Schneeketten zusammengefasst.
Das gilt in Europa
-
Frankreich
In Frankreich gibt es keine generelle Winterreifen-Pflicht. Allerdings können Schneeketten durch Schilder, die Autoreifen mit Schneeketten auf blauem Grund zeigen, vorgeschrieben werden. Darf man statt Schneeketten auch mit Winterreifen fahren, steht unter dem Schild: „Pneus neige admis“ oder „Pneus hiver admis“. Da die Schilder kurzfristig, je nach Wetterlage, aufgestellt werden, sollte man sich bei den Préfectures erkundigen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 135 Euro rechnen.
-
Österreich
In Österreich gilt für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen von 1. November bis 15. April Winterreifen-Pflicht. Aber nur, wenn die Straßen mit Eis und Schnee bedeckt sind. Die Winterreifen müssen auf allen Rädern montiert werden und die Kennzeichnung M+S, M.S oder M&S aufweisen. Sommerreifen mit Schneeketten, zumindest auf der Antriebsachse montiert, sind erlaubt, sofern die Straße permanent oder fast immer mit Eis und Schnee bedeckt ist. Wer den Vorschriften zuwider handelt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen.
-
Schweiz
In der Schweiz gibt es keine Winterreifen-Pflicht. Doch wer den Verkehr behindert, weil er bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneten Reifen fährt, hat mit einem Bußgeld zu rechnen. Außerdem kann bei Bedarf die Verwendung von Schneeketten mittels Schilder vorgeschrieben werden. Das Bußgeld liegt umgerechnet bei rund 90 Euro.
-
Italien
In Italien existiert keine generelle Winterreifen-Pflicht. Verkehrszeichen schreiben Winterreifen oder Schneeketten je nach Witterung für einen bestimmten Zeitraum vor (obbligo di pneumatici invernali o catene a bordo = Winterreifenpflicht oder Schneeketten an Bord). Im Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht. Anders auf der Brennerautobahn in Südtirol (A22, Abschnitt Brenner-Affi). Hier gilt von 15. November bis 15. April Winterausrüstungspflicht. Diese Vorschrift ist erfüllt, wenn man z. B. mit Winterreifen fährt. Wer sich nicht daran hält: In Italien kann das Bußgeld bis zu 345 Euro betragen.
Wo besteht keine Winterreifen-Pflicht?
Keine Winterreifen-Pflicht besteht z. B. in Belgien, Griechenland, Großbritannien, Malta, Irland oder Polen. Allerdings werden für Dänemark Winterreifen empfohlen. Und wer in Island fährt, braucht zwar keine Winterreifen, muss aber vom 1. November bis 14. April mit Reifen fahren, die wintertauglich sind und eine Mindestprofiltiefe von drei Millimeter aufweisen.
Was gilt in Deutschland?
In Deutschland gibt es keine bestimmte Zeitvorgabe. Die Bereifung muss den Witterungsbedingungen entsprechen. Winterreifen sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte für alle vier Räder des Autos vorgeschrieben. Sie müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter aufweisen; vier Millimeter sind empfohlen.
Winterreifen, die nach dem 31. Dezember 2017 produziert wurden, müssen das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocken) tragen. M+S-Reifen, die bis 31. Dezember 2017 produziert wurden, dürfen bis 30. September 2024 als Winterreifen gefahren werden.
Auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen, die das Alpine-Symbol tragen, gelten als Winterreifen. Tragen sie das M+S-Symbol und wurden bis 31. Dezember 2017 produziert, dürfen sie bis 30. September 2024 als Winterreifen verwendet werden.
Übrigens: Das Herstelldatum ist anhand der vierstelligen DOT-Nummer des Reifens ersichtlich. Dabei stehen vier Zahlen in einem Oval. Die ersten beiden zeigen die Produktionswoche, die letzten beiden das Produktionsjahr.
Das Bußgeld liegt in Deutschland für den Fahrer je nach Vergehen zwischen 60 bis 120 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister. Der Fahrzeug-Halter wird mit 75 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister bestraft.
Weitere Infos zum Thema Winterreifen gibt es im Ratgeber Winterreifen.
Infobox
Die Winterreifen-Regelungen in weiteren europäischen Ländern sind auf der Internetseite des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. ersichtlich.