Derzeit hält der Winter in Deutschland und vielen Ländern Europas Einzug.Wer noch keine geeignete Winterbereifung aufgezogen hat, sollte dies spätestens jetzt nachholen. Werden bei der Fahrt in den Winterurlaub Ländergrenzen überschritten, sollten zudem die dortigen Bestimmungen bekannt sein, den die Vorschriften in Europa sind sehr unterschiedlich.
Vorschriften für Winterreifen in europäischen Wintersportgebieten
In Deutschland sind bei winterlichen Bedingungen Winter- oder Allwetterreifen auf allen Pkw-Achsen Pflicht. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter, empfehlenswert sind jedoch mindestens vier Millimeter. Beim Winterreifen-Neukauf sollte auf die Kennzeichnung mit dem Alpine-Symbol geachtet werden. Ein Verstoß kostet 60 Euro Bußgeld und es gibt einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu einer Behinderung des Verkehrs, werden 80 Euro und ein Punkt fällig.
In der Schweiz gibt es keine landesweite Winterreifenpflicht, die Reifen müssen jedoch für den Winter geeignet sein. Bei Verkehrsbehinderungen mit nicht der Witterung angepasster Bereifung werden Geldbußen verhängt, bei Unfällen mit Sommerreifen auf glatter Fahrbahn droht eine Mithaftung. Schneeketten müssen mitgeführt werden, die Pflicht zur Nutzung wird mit Schildern vor Ort angezeigt. Die vorgeschriebene Profiltiefe liegt bei 1,6 Millimetern, empfehlenswert sind mindestens vier Millimeter.
Österreich hat keine generelle Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen jedoch Winterreifen oder Schneeketten montiert sein. Sogenannte M+S-Reifen (Matsch und Schnee) müssen fünf Millimeter Profil (Diagonalreifen) oder vier Millimeter (Radialreifen) aufweisen, sonst gelten sie nicht als Winterreifen. Ganzjahresreifen müssen eine M+S-Kennzeichnung haben, nur dann gelten sie als Winterreifen. Wer zwischen November und dem 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen fährt, kann mit 35 Euro Bußgeld zur Kasse gebeten werden, bei Verkehrsgefährdung kann das bis zu 5.000 Euro kosten.
In Frankreich gibt es keine Winterreifenpflicht. In den Wintersportgebieten geht es jedoch nicht ohne entsprechende Bereifung. Kurzfristig kann durch Beschilderung eine Winterreifenpflicht angeordnet werden, die Mindestprofiltiefe muss dann 3,5 Millimeter betragen. Schneekettenpflicht wird ebenfalls per Beschilderung angezeigt, die Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 50 km/h. Bei Verstößen werden 135 Euro Bußgeld fällig.
Slowenien hat eine Winterreifenpflicht zwischen dem 15. November und 15. März sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt bei drei Millimetern. Gefahren werden können auch Ganzjahresreifen mit mindestens drei Millimeter Profil. Schneeketten auf Sommerreifen sind ebenfalls erlaubt. Bei Verstößen werden 120 Euro fällig.
In Italien/Südtirol gibt es keine grundsätzliche Winterreifenpflicht. Allerdings regeln das einzelne Regionen unterschiedlich. So darf beispielsweise in der Stadt Bozen und auf der Brennerautobahn von November bis April nur mit Winterreifen gefahren werden, auf den Straßen der Provinz Bozen ist die Winterreifenpflicht situationsabhängig. Im Aostatal gilt von Oktober bis April eine Winterreifenpflicht, alternativ Schneeketten auf Sommerreifen. Schneeketten können temporär per Beschilderung angeordnet werden. Es empfiehlt sich, vor dem Urlaub in der Region nachzufragen. Die Bußgelder liegen zwischen 80 und 340 Euro.
Mehr Infos zur Winterreifenpflicht in Europa finden Leser im kostenfreien E-Book “Winterreifen – So kommen Sie ohne Rutschpartie durch den Winter”.