Für Oldtimerfans ist die „30“ eine magische Zahl: So alt muss ein Fahrzeug seit seiner ersten Zulassung sein, um in Deutschland offiziell als Oldtimer zu gelten. Dann darf es ein H-Kennzeichen tragen, was unter anderem Vorteile bei der Steuer und den Versicherungstarifen bringen kann, aber auch durch Städte mit Umweltzonen führt.
Nun ist Jahrgang 1989 dran. Neben einigen sportlichen Oldtimern sind auch einige gute Zugwagen dabei. Der TÜV-Verband hat alte „TÜV-Reporte“ ausgewertet und sich einige interessante Modelle genauer angeschaut. „Die TÜV-Reporte liefern Hinweise darauf, welche Stärken und Schwächen die Fahrzeuge haben und wo Käufer bei einem Oldtimer besonders genau hinschauen sollten“, sagt Frank Schneider, Referent für Mobilität und Oldtimer-Experte beim TÜV-Verband. „Schwachstellen am Fahrwerk, an tragenden Teilen oder an der Beleuchtung, die bereits bei den ersten Hauptuntersuchungen auffielen, sind mit großer Wahrscheinlichkeit nach 30 Jahren immer noch ein Thema.“ Der TÜV-Verband wertet seit 1972 die Hauptuntersuchungen seiner Mitglieder aus und veröffentlicht die Ergebnisse im „TÜV-Report“. Für die aktuelle Oldtimer-Generation haben TÜV-Experten die TÜV-Reporte der Jahre 1994, 1995 und 2001 ausgewertet.
Mercedes E-Klasse (W124)
Die E-Klasse bekam 1989 ein sichtbares Facelift: an den Seiten gab es von nun an einen Flankenschutz mit auffälligen Verkleidungen und verchromten Zierleisten. Für den Innenraum spendierte Mercedes den Türen eine Holzverkleidung; Lenkrad und Schalthebel bekamen Lederüberzüge. Die gediegene Qualität überzeugte 1995 den TÜV auch im technischen Bereich. Bis auf eine „ungleichmäßige Wirkung der Feststellbremse“ hatte er nicht viel zu bemängeln. Auch 2001 bescheinigten die Prüfer der E-Klasse im TÜV-Report „echte Langzeitqualitäten“. Er sei „bis auf Kleinigkeiten grundsätzlich solide“. Eine gut gepflegte E-Klasse kann als Oldtimer auch heute noch ein interessantes Alltagsfahrzeug sein, allerdings sollte man auf ausgeschlagene Buchsen der Hinterachse achten. Auffällig war im Report 2001 auch der Ölverlust, wobei hier die Nachfolgemodelle größere Probleme hatten. Die E-Klasse von 1989 darf je nach Motorisierung und Antrieb bis zu 2.000 kg ziehen.
Citroën XM
Kurz nach seinem Erscheinen 1989 wurde der XM zwar zum „Auto des Jahres 1990“ gewählt, allerdings bescheinigte ihm der TÜV-Report 1995 bereits einige Schwächen, die Mängelquote lag schon bei der ersten Hauptuntersuchung „um mehr als das Zehnfache über dem Durchschnittswert“. Gründe waren besonders eine schadhafte Lenkung und Defekte an den Bremsen. Im Jahr 2001 wurde dieses Bild gerade bei den älteren Modellen bestätigt: „Ölverlust und Lenkungsspiel sind deutlich schlechter als der übliche Durchschnittswert.“ Wer im Oldtimer gerne das Fahrgefühl eines sanft gefederten „hydractive Fahrwerks“ genießen möchte, sollte sich nach einem gut gepflegten Modell umschauen. Allerdings sind in Deutschland nur noch knapp 1.000 Stück zugelassen. Diese dürfen als Benziner dann 1.300 kg anhängen, der Diesel erlaubt 200 kg mehr.
Nissan Maxima
Er wurde bereits 1988 der Öffentlichkeit vorgestellt, kam aber erst 1989 auf den europäischen Markt. Der Nissan Maxima konnte es mit seinem V6 Motor und 1.500 kg Anhängelast mit der deutschen Oberklasse aufnehmen, auch die Qualität war vom feinsten: „Da ist nichts locker oder schlampig verarbeitet“, urteilte der TÜV-Report 2001. Auch technisch waren die Prüfer begeistert: „Der Maxima grenzt schon an ein Wunder. In keiner TÜV-Prüfung ist er schlechter oder auch nur genauso gut wie der Durchschnitt. Der Maxima ist immer besser.“ Leider konnte sich der Nissan Maxima nie richtig auf dem deutschen Markt durchsetzen, entsprechend selten wird er heute angeboten.
Subaru Legacy
Ebenfalls aus Japan wurde im Jahr 1989 der Subaru Legacy in Deutschland auf die Straße gebracht. Seine Besonderheit: er hatte nicht nur einen Boxermotor, sondern war auch durchgängig mit Allradantrieb ausgestattet. Angesichts der vielen Probleme europäischer Allradfahrzeuge gefiel dieser dem TÜV besonders: „Warum also nicht zum Subaru Legacy greifen, der diesbezüglich keinen Anlass zu Beschwerden gibt“, stellte der TÜV-Report 2001 fest. Einzig die Antriebswellen machten manchmal Probleme und bei älteren Fahrzeugen konnte Ölverlust auftreten. Ansonsten gab der Subaru Legacy in den TÜV-Reporten stets ein hervorragendes Bild ab, sein Anteil lag bei den Mängelfreien immer weit über dem Durchschnitt. Als Kombi darf der Legacy bis 1.500 kg ziehen, als Limousine mit Handschaltung teilweise nur 1.000 kg.
Mercedes-Benz SL (R129)
Der R129 steht in der langen Tradition der Mercedes Roadster, 1989 wurde er als völlig überarbeitete Version auf die Straße gebracht. Nicht nur wegen seines Designs dürften sich Oldtimer-Fans freuen: „Überdurchschnittlich solider Roadster ohne große Schwächen“, lobte der TÜV-Report 2001. „Ein Traumwagen wie der SL führt ein gepflegtes Autoleben.“ Den TÜV-Prüfern gefielen vor allem die überdurchschnittlich guten Bremsen, außerdem waren Rost, defekte Antriebswellen oder Lenkspiel beim TÜV kein Thema. Und als Cabrio ein Traumzugwagen, denn er durfte 1.500 kg anhängen.
Oldtimer-Gutachten hilfreich
Wer sich einen Oldtimer zulegen will und nicht über entsprechende Fachkenntnisse verfügt, sollte sich gründlich informieren und eine neutrale Beratung in Anspruch nehmen. „Käufer können einen TÜV-Fachmann hinzuziehen und sich ein Oldtimer-Gutachten erstellen lassen“, sagt Oldtimer-Experte Schneider. „Auch wenn ein Fahrzeug äußerlich gepflegt aussieht, können Käufer böse Überraschungen erleben.“ Die TÜV-Experten untersuchen für das Gutachten den Gesamtzustand, die technische Einsatzbereitschaft, die Optik, die Beschaffenheit und die Ausstattung eines Oldtimers.
Wer einen Oldtimer besitzt, kann ein „H-Kennzeichen“ für sein Fahrzeug beantragen. Das kann sich steuerlich lohnen und vergünstigte Versicherungstarife bringen. Außerdem gelten bestimmte Ausnahmeregeln, etwa bei der Einfahrt in eine städtische Umweltzone. Die Voraussetzung für ein H-Kennzeichen ist ein Oldtimer-Gutachten, etwa durch den TÜV. Dabei wird der technische Gesamtzustand bewertet, außerdem muss die Ausstattung dem Originalzustand entsprechen.