Der Kauf eines Wohnwagens ist – finanziell gesehen – keine Kleinigkeit. Daher kann es sinnvoll sein, das Wunschfahrzeug erst einmal zu mieten, um es dann im Urlaub ausgiebig auf Herz und Nieren zu testen. Doch während zahlreiche Vermietketten für Reisemobile existieren, werden Caravans meist nur von regionalen Händlern vermietet. Es gibt aber auch Vermietportale im Internet wie paulcamper.de oder campanda.de, auf denen Privatpersonen ihren Wohnwagen zur Miete anbieten.
Welcher Vermieter ist der richtige?
Grundsätzlich kann man sich im Internet oder direkt beim Händler über Mietangebote informieren. Beim Händler vor Ort besteht zudem die Möglichkeit, die Mietfahrzeuge vorher anzuschauen, was besonders für Einsteiger empfehlenswert ist. Möchte man ein ganz bestimmtes Modell in der Hauptsaison mieten, sollte man rechtzeitig tätig werden, denn die Nachfrage nach Miet-Caravans ist groß. Zudem lassen sich so Frühbucherrabatte sichern, die viele Vermieter anbieten. Da die Mietpreise je nach Anbieter, Modell und Saison stark schwanken, empfiehlt sich immer ein gründlicher Vergleich der Angebote.
Die Übernahme des Mietcaravans
Um einen Caravan mieten zu können, benötigt man einen gültigen Personalausweis und einen entsprechenden Führerschein (zulässiges Zuggesamtgewicht beachten!). Vor der Vertragsunterzeichnung ist ein aufmerksames Studieren des „Kleingedruckten“ ratsam. Oft sind dort versteckte Kosten enthalten, zum Beispiel für den Fall einer Stornierung. Auch die Kosten für die Reinigung und Serviceleistungen sollten vorab besprochen und im Vertrag aufgeführt sein – ebenso wie die Höhe der Kaution. Bei der Übergabe des Fahrzeugs sind zwei Dinge wichtig: der Zustand des Caravans innen wie außen sowie die Einweisung, wie er zu bedienen ist. Das Fahrzeug sollte immer zusammen mit dem Vermieter auf Schäden (zum Beispiel Kratzer, Dellen) untersucht werden. Alle Vorschäden sind sorgfältig zu dokumentieren und vom Vermieter zu quittieren. Auch Mängel im Inneren sollten vermerkt und schriftlich festgehalten werden. So entsteht bei der Rückgabe keine Unklarheit, wer für Schäden aufzukommen hat. Vorsicht bei der Miete von privat: Hier sollte man sich unbedingt schriftlich bestätigen lassen, dass der Caravan als Vermietfahrzeug versichert ist und Vollkaskoschutz besteht.
Die Rückgabe des Mietcaravans
Zum Mietende ist der Wohnwagen möglichst unbeschadet, vor allem aber gereinigt und mit entleerten Tanks zurückzugeben. Sollte doch eine Beule oder Schramme hinzugekommen sein, kommt – je nach Schadenhöhe – die im Mietvertrag festgelegte Versicherung ins Spiel. Will der Mieter die Kosten für die Endreinigung sparen, muss er selbst Hand anlegen. Das erfordert ein gründliches Reinemachen. Danach sollte er sich vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen, dass sich das Fahrzeug im gewünschten Zustand befindet. Kein Vertun gibt es bei der Entsorgung: alle Tanks leeren, besonders die Toilettenkassette. Zu Recht lassen sich die Vermieter das Entleeren kräftig bezahlen. Geld, das der Mieter leicht sparen kann und besser im Urlaub ausgeben sollte.
Vermieter | vertreten in | Kontakt | Bemerkung |
---|---|---|---|
ADAC | Deutschland | www.wohnwagenmieten.adac.de | |
Campanda | Deutschland, weltweit | www.campanda.de | Mietportal |
Erento | Deutschland, Europa | www.erento.com | Mietportal |
Inter Caravaning | Deutschland, Dänemark, Österreich, Schweiz, Spanien, Italien | www.intercaravaning.de | Mietportal |
Miet24.de | Deutschland | www.miet24.de | Mietportal |
Paul Camper | Deutschland | www.paulcamper.com | Mietportal |
Rentino Rio | Deutschland, Europa | www.rentinorio.de | Mietportal |
Share a Camper | Deutschland | www.shareacamper.de |
Infobox
Sie haben Ihr Wunschmodell ausgiebig im Urlaub getestet und nun steht die Anschaffung eines eigenen Wohnwagens ins Haus? Dann beantworten wir in unserem XL-Ratgeber zum Wohnwagen-Kauf vorab Ihre wichtigsten Fragen.