In der Vergangenheit war eine regelmäßige Gasprüfung bei Wohnwagen nicht vorgeschrieben, da die Gasanlage nicht unmittelbar für die Sicherheit im Straßenverkehr notwendig ist. Schließlich siztzt der Fahrer nicht im Wohnwagen wärend der Fahrt. Eine Prüfung wurde aber empfohlen, denn nur, wenn der Gaskasten und die Schläuche in Ordnung sind, ist ein gefahrloser Campingbetrieb möglich.
Anders war es beim Wohnmobil: Da der Fahrer sich hier während der Fahrt im selben Raum aufhält, in dem sich auch die Gasanlage befindet, war eine erfolgreiche Gasprüfung bei einem Wohnmobil stets verpflichtender Bestandteil der Hauptuntersuchung. Andernfalls bekam es die ersehnte TÜV-Plakette nicht.
Trennung von TÜV-Prüfung und Gasprüfung in 2020
Seit 1. Januar 2020 führte eine fehlende oder ungültige Prüfung der Gasanlage bei Reisemobilen nicht mehr zur Verweigerung der HU-Plakette. Das vorübergehende Aussetzen der bisherigen Regelung bis zum 1. Januar 2023 ging aus der neuen Richtlinie zur Hauptuntersuchung vom 31. Dezember 2019 hervor.
Wohnmobilisten waren davon nach wie vor nicht betroffen. Eine fehlende oder nicht bestandene Gasprüfung bei der Hauptuntersuchung galt (und gilt weiterhin) im Rahmen der HU als nicht erheblicher Mangel. Der Anhänger kann also trotzdem die HU bestehen und somit den TÜV erhalten. Der Wohnwagen an sich kann somit geführt werden, die Gasanlage selbst darf aber ohne erfolgreiche Gasprüfung nicht betrieben werden.
Kommt es allerdings zu einem Unfall und eine bestandene Gasprüfung kann nicht nachgewiesen werden, kann von einer groben Fahrlässigkeit ausgegangen werden. In diesem Fall entfällt jeglicher Versicherungsschutz.
Gasprüfung bei Wohnwagen: Freiwillige Prüfung weiterhin wichtig
„Jeder Camper ist weiterhin für die Sicherheit der in seinem Fahrzeug installierten Flüssiggasanlage verantwortlich“, macht Jost Krüger, Leiter des Referats Technik & Umwelt beim CIVD unmissverständlich klar. „Durch die erfolgreich absolvierte G 607-Prüfung weisen Reisemobil- und Caravanbesitzer den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Gasanlage nach. Das dient nicht nur der allgemeinen Sicherheit, im Schadensfall kann dies gegenüber der Versicherung wichtig sein“, führt Krüger aus.
Doch nicht nur das: Für Wohnwagen ohne gültige Gasprüfung können Campingplatzbetreiber die Einfahrt verweigern – und machen aus versicherungstechnischen Gründen davon auch Gebrauch. Darüber hinaus sind bis zum 1. Januar 2023 Gasspürgeräte bei der Gasanlagenprüfung und der Gasanlagenprüfung nicht mehr zulässig. Stattdessen muss ein Lecksuchspray verwendet werden.
Neue Pflicht ab 1. April 2022
Ab 1. April 2022 gibt es für alle Beteiligten – Wohnmobilisten und auch Caravaner – eine neue Regelung: die Gasprüfung wird verpflichtend! Und sie wird (bzw bleibt) losgelöst von der HU. De facto stellt letzteres für den Wohnwagenfahrer keine Änderung zum momentanen Status Quo dar. Es ändert sich nur der Umstand, dass die Gasprüfung nun Pflicht werden wird.
Interessant wird die Frage werden, wer die Kontrollen in Zukunft durchführen darf. Das hat der Gesetzgeber noch nicht geklärt. Bis die neue Rechtsgrundlage final steht, rät Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG)., Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen weiterhin nach jeweils zwei Jahren von einem zertifizierten Sachkundigen prüfen zu lassen. Nur durch das korrekt ausgefüllte gelbe Prüfbuch und eine gültige Prüfplakette seien Camper im Schadensfall abgesichert.“
In diesem Sinn bleibt alles beim alten: der verantwortungsvolle Wohnmobilist lässt alle zwei Jahre die Gasanlage in seinem Wohnwagen kontrollieren. Wobei das Ergebnis der Gasprüfung weiterhin keinen Einfluss auf das Erteilen der TÜV-Plakette hat.
Infobox
- Tipps und Zubehör zur Gasversorgung im Wohnwagen gibt es hier.