Fahren mit dem Wohnwagen-Gespann ist leichter als gedacht. Es gilt nur ein paar einfache Dinge zu beachten, um mit dem Gespann sicher unterwegs zu sein.
Egal ob kurzer Wochenendtrip oder ausgiebiger Campingurlaub – Reisen mit dem eigenen Campingfahrzeug erfreut sich großer Beliebtheit. Rund 13 Millionen Deutsche betreiben gerne Camping oder Caravaning. Über zwei Millionen Deutsche besitzen einen Wohnwagen (Quelle: Statista, die auch nicht zugelassene mitrechnet). Für die mit Kennzeichen gelten spezielle Verkehrsregeln, nicht nur in Deutschland, sondern europaweit.
Der CCC und der ACV Automobil-Club Verkehr gibt Ratschläge, worauf besonders zu achten ist. Dazu gehören grundlegende Verkehrsregeln, gesunder Menschenverstand und Gelassenheit. Fahren mit einem Caravangespann ist kein Hexenwerk, trotzdem sollten ungeübte vor dem ersten Mal im Straßenverkehr üben. das gelingt am Wochenende im Industriegebiet oder auf großen Parkplätzen am Besten. Enge Kurven und Rangieren sollten hier im Mittelpunkt stehen. Alles andere ist wie immer, nur das etwas mehr Gewicht am Heck des Autos zieht und dadurch mehr Druck am Gaspedal erfordert.
Das Fahren mit Wohnwagen ist in Deutschland grundsätzlich auf allen Straßen erlaubt, jedoch müssen spezielle Geschwindigkeitsbegrenzungen beachtet werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, wie für alle anderen Kraftfahrzeuge. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Wohnwagengespanne maximal 80 km/h fahren. Eine Ausnahme besteht für Gespanne, die gemäß der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO für bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen zugelassen sind. Diese Ausnahme muss durch eine entsprechende Plakette am Fahrzeuggespann gekennzeichnet sein.
Eine Übersicht der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im europäischen Ausland sowie verschiedene Sonderregelungen stellt der ACV in einem Ratgeber-Artikel online zur Verfügung.
Natürlich gilt das Rechtsfahrgebot. In Deutschland dürfen Wohnwagen auf dreispurigen Autobahnen nicht auf dem ganz linken Fahrstreifen fahren – dieselbe Regelung gilt auch in der Schweiz. Auch zum Überholen, wenn sich beispielsweise ein LKW auf dem mittleren Fahrstreifen befindet, darf der linke Fahrstreifen mit Wohnwagengespann nicht genutzt werden.
Zusatzaußenspiegel für Wohnwagengespanne sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Wohnwagen breiter ist als das ziehende Fahrzeug. Zur Orientierung müssen die hinteren Ecken des Wohnwagens im Außenspiegel sichtbar sein, wenn das Gespann gerade fährt. Ist dies nicht der Fall, muss ein Zusatzaußenspiegel angebracht werden. Der ACV empfiehlt solche Spiegel unabhängig von der gesetzlichen Regelung. Sie gewährleisten eine klare Sicht nach hinten, insbesondere beim Überholen oder Spurwechseln, und tragen somit zur Verkehrssicherheit bei.
In Deutschland ist die Hollandöse nicht verpflichtend, jedoch in den Niederlanden, Österreich und der Schweiz. Der ACV rät dazu, sie aus Sicherheitsgründen stets zu verwenden. Löst sich der Anhänger von der Anhängerkupplung, strafft sich das Abreißseil und aktiviert die Bremse des Anhängers. Wird das Abreißseil nur über die Kupplung gelegt, besteht das Risiko, dass es zusammen mit dem Anhänger abrutscht. Die zusätzliche Sicherung mit der Hollandöse hält Anhänger und Abreißseil auf der Kupplung und gewährleistet eine sichere Abbremsung des Wohnwagens.
In Deutschland ist der Aufenthalt im Wohnwagen während der Fahrt streng verboten. Dies gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder, selbst wenn der Wohnwagen Anschnallmöglichkeiten bietet. Alle Personen müssen sich im Zugfahrzeug, in der Regel also im Pkw, befinden. Andere europäische Länder handhaben diese Regelung mitunter weniger streng. Dennoch ist es aus Sicherheitsgründen immer ratsam, während der Fahrt auf einen Aufenthalt im Wohnwagen zu verzichten, um das Risiko von Verletzungen bei einem Unfall zu minimieren.
Die Mautgebühren für Wohnwagen in Europa sind in der Regel höher als für herkömmliche Fahrzeuge. Während in Deutschland keine Maut für Wohnwagen anfällt, gelten in beliebten Urlaubsländern Europas unterschiedliche Regelungen. Einige Beispiele:
Wenn sperrige Geräte wie Fahrräder, Sportgeräte oder Surfbretter mit in den Urlaub sollen, lässt sich überstehende Ladung nicht immer vermeiden. Diese muss deutlich sichtbar am Heck des Wohnwagens gekennzeichnet werden und ist in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen zulässig:
Wer mit einem Wohnwagen reist, sollte das Gespann aus Zugfahrzeug und Caravan immer gegen mögliche Pannen absichern. Falls ein Caravan oder das Zugfahrzeug vor Ort nicht sofort fahrbereit gemacht werden kann, schleppt der ACV das Fahrzeug zur nächsten Fachwerkstatt. Während der Reparatur erstatten Schutzbriefe wie der vom ACV die Kosten für Übernachtung oder Weiterreise, beispielsweise durch die Bereitstellung eines Mietwagens, was mit Haken nicht immer einfach ist. Sollte das Fahrzeug innerhalb von drei Werktagen nicht repariert werden können, wird meist einen Rücktransport zum Wohnort organisiert. Beim ACV ist immer das komplette Gespann geschützt. Der Club organisiert Pannenhilfe nicht nur für ein defektes Zugfahrzeug, sondern schleppt auch den Anhänger als Teil des Gespanns ab, falls dieser sich nicht mehr bewegen lässt.
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