Jetzt ist es amtlich: Das Urteil in Sachen Diesel-Fahrverbote wurde heute vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig verkündet.
Medienberichten zufolge hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht die Revisionen abgewiesen. Städte können somit Fahrverbote verhängen. Das Gericht in Leipzig urteilt ferner, dass die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen müssen. In Stuttgart können Fahrverbote zunächst für ältere Diesel (bis Euro 4) verhängt werden, für jüngere Diesel ab Euro 5 kann ein Fahrverbot erst ab dem 1. September 2019 ausgesprochen werden. Diese Übergangsfristen und phasenweise Einführung der Fahrverbote sind im Urteil verankert. Für Handwerker soll es zudem Ausnahmeregelungen geben.
Um kurz nach 12:00 Uhr bat der Vorsitzende Richter die Medienvertreter, den Saal zu verlassen. Hinter verschlossenen Türen wurde anschließend das Urteil verkündet und schließlich begründet.