> Schutzbriefe für Caravaner

Große Unterschiede bei den Leistungsversprechen für Gespanne

22.07.2024
Text: Detlef Schumann | Bild: txt, Stefan Schweihofer/Pixabay

Der Campingurlaub hat begonnen, doch was tun, wenn Unvorhergesehenes die Urlaubsfreude trübt? Wir haben uns einmal genauer die Leistungsversprechen der Schutzbriefanbieter angeschaut und mussten feststellen, dass hier viele Lücken für Gespanne existieren.

„Wir lassen Sie nicht hängen“: Diese Aussage hat bei vielen Caravanern, welche sich auf den Schutzbrief ihre Autoversicherungen oder Automobilclubs verlassen haben, schon zu Enttäuschungen geführt. Wir haben in CCC 11/23 den Leserbrief eines so überraschten ADAC-Mitglieds veröffentlicht. Nachdem uns weitere Leserbriefe erreichten, hat CCC für Sie einmal genauer auf die Leistungsversprechen der Schutzbriefanbieter geschaut.

Leider haben sehr viele Schutzbriefanbieter und Automobilclubs wie ACE, Arag, ERGO, AvD, KS Auxilia oder ADAC nicht geantwortet oder ihre Leistungen wie die ARAG gar nicht auf Caravangespanne abgestellt. Die, welche gute Leistungen für Gespannfahrer anbieten, haben unverzüglich mit ihren weitreichenden Leistungsversprechen auf unsere Fragen geantwortet. Andere nannten Termingründe und fehlende Kapazitäten, um einer Antwort auszuweichen. Diesen ist oft gemein, dass ein intakter Caravan, wie auch beim ADAC sogar in der Plus-Mitgliedschaft, keine Leistungsanspruch auf Rücktransport beinhaltet.

Bereits 2006 hatten wir mit Erstaunen feststellen müssen, dass große Automobilclubs bei Pannen für Gespanne Lücken aufweisen oder gar nicht leisten. 18 Jahre später erreichen uns immer öfter Klagen von Lesern, dass ihre intakten Fahrzeuge in vielen Fällen nicht von den Schutzbriefleistungen erfasst wurden.

Die wohl wichtigste Frage, welche sich ein Caravaner stellt: Was passiert mit meinem mitgeführten Caravan, wenn mein Zugfahrzeug während einer Reise ausfällt? Wir haben uns die Leistungsversprechen für folgende Szenarien angeschaut:

  • bei einem Unfall mit angehängten Caravan
  • bei einem Unfall oder einer Panne des Zugfahrzeuges, während der Wohnwagen auf dem Campingplatz steht
  • bei Fahrerausfall wegen Krankheit oder schlimmstenfalls Tod
  • bei einer Reparaturdauer des Zugfahrzeuges von mehr als drei Tagen oder Totalschaden

Das leisten die Schutzbriefanbieter

Am umfassendsten hat uns der ARCD (Automobil und Reiseclub Deutschland aus Bad Windsheim) mit seinem Leistungsversprechen gefallen. Über den ARCD-Schutzbrief sind alle mitgeführten Wohn-, Reisegepäck- und Bootsanhänger mit höchstens einer Achse (Achsen mit weniger als 100 cm Abstand gelten als eine Achse) versichert. Dies jedoch nur, wenn auch das Zugfahrzeug über den Schutzbrief abgedeckt ist, also beispielsweise keine Lkw-Zulassung (Fahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5 t) hat.

Hat das Zugfahrzeug eine Panne, dann übernimmt der ARCD die Kosten für die Schleppung des mitversicherten Anhängers in unbegrenzter Höhe (vorausgesetzt Organisation durch ARCD). Sollte der Anhänger eine Panne haben, ist die Schleppung des Zugfahrzeuges nicht versichert, da dieses fahrbereit ist.

Bei einem Pannenfall, bei dem das Zugfahrzeug nicht auf das Mitglied zugelassen ist und nicht von diesem geführt wurde, jedoch der mitgeführte Anhänger auf das Mitglied zugelassen ist, besteht kein Versicherungsschutz. Entscheidend ist hier das Zugfahrzeug. Dieses muss auf das Mitglied zugelassen sein, nur dann ist der mitgeführte Anhänger versichert.

Ist die Abholadresse für die Abholung durch den Transporteur nicht geeignet und der Kunde kann das zurückzuholende Fahrzeug bzw. den Anhänger nicht selbst zu einem anderen, geeigneten Ort bringen (z. B. Wohnanhänger steht auf Campingplatz, Fahrzeug ist bereits in Werkstatt oder Kunde fährt damit heim), wird über einen Vertragspartner bzw. die Assistance die entsprechende Verbringung organisiert.

Folgende Leistungen kann der ARCD ab einer Luftlinie von mindestens 50 Kilometer zwischen Wohn- und Schadenort anbieten: Sollte der Wohnwagen als Unterkunft ausfallen, kann entweder das Weiterkommen der Insassen durch die Organisation eines Mietwagens über die Dauer der Reparatur, maximal sieben Tage à 60 Euro inkl. MwSt. oder der Weiter- und Heimreise mit der Bahn 1. Klasse angeboten werden. Alternativ wären bis zu drei Übernachtungen pro Person und Nacht bis 90 Euro möglich. Kombinierbar ist jedoch nur eine Übernachtung mit der Bahnfahrt.

Ein Fahrzeugrücktransport ist über den Schutzbrief dann versichert, wenn die Reparatur vor Ort länger als drei Werktage dauert und es sich um keinen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Sollte das Zugfahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, wäre der Rücktransport des intakten Wohnanhängers dennoch versichert. Das Gepäck der Insassen in Form einer Verbringung ist über den Schutzbrief nicht extra abgedeckt.

Auf den Webseiten der einschlägigen Schutzbriefanbieter müssen Caravaner das Kleingedruckte lesen, ob ihre Anhängsel im Falle eines Falles auch von der Police abgedeckt werden. Insgesamt ist die Bilanz aber ernüchternd, wie dieser Blickpunkt zeigt.

Auch der Roland Assistance Schutzbrief bietet wie schon vor 18 Jahren einen umfassenden Versicherungsschutz auf einer Reise, da wie beim ARCD, der Wohnwagen als mitgeführt gilt.

Aber auch die kleineren Clubs lassen aufhorchen. So bietet der BAVC aus Kassel seinen Mitgliedern zusätzliche finanzielle Unterstützung bei Eigenhilfe an und bedient sich bei den großen Pannen der Erfahrung von Roland Assistance in Köln.

Aus Köln kann auch der ACV mit seinem Leistungspaket für Caravaner glänzen. Alle vier Anbieter bieten für Mitglieder einige Besonderheiten. Da die Bedürfnisse unterschiedlich sind, sollten sich die Interessierten auf den Seiten der einzelnen Anbieter einen Überblick verschaffen.

Alle haben allerdings eine Gemeinsamkeit: Sollte sich der Fahrzeugwert unterhalb der Rücktransportkosten bewegen, so wird dieser nicht mehr vom Versicherungsschutz getragen. Wichtig ist bei diesen für Caravaner positiven Leistungsträgern ARCD und Roland Assistance, dass wenn kein Ersatzfahrzeug gestellt werden kann, ein Rücktransport des Anhängers organisiert wird.

Unsere Anfrage bei den großen europaweit tätigen Mietwagenfirmen Hertz, Avis, Europcar und Sixt hat uns bestätigt, dass es nur wenige Mietwagen mit Anhängerkupplung in den europäischen Fahrzeugbeständen gibt. Das dann die notwendige Anhängelast zur Verfügung steht, ist höchst ungewiss.

Deshalb sollten Caravaner dringend vor der Reise ihren Schutzbrief überprüfen und sich von ihrem Vertragspartner am besten schriftlich folgende Fragen beantworten lassen: Welche Leistung kann ich bei einer Reise mit meinem Gespann bei Krankheit, Panne, Totalschaden oder fehlendem Ersatzfahrzeug von meinem Schutzbrief erwarten, wenn der Wohnwagen intakt bleibt oder auf dem Campingplatz steht, während das Fahrzeug ausfällt? Was wenn die Panne bei angehängtem Wohnwagen passiert und gilt der Wohnwagen während der gesamten Reise auch abgehängt welches uns nur Roland Assistance und der Auto und Reiseclub Deutschland ARCD bestätigen, als mitgeführt?

Der günstigste Schutzbriefanbieter ist Roland Assistance mit 55 Euro für den Autoschutzbrief. Die Automobilclubs liegen rund 25 Euro darüber, haben aber wie der ARCD Clubvorteile bei der Kfz-Versicherung oder andere zusätzliche Leistungen für Mitglieder inkludiert. Wichtig ist, dass immer, auch bei einem Unfall auf der Autobahn, der eigene Schutzbriefanbieter kontaktiert und um die Organisation der Pannenhilfe gebeten wird! Sonst drohen hohe kostenpflichtige Eigenbeteiligungen.

Infobox

Kontakte

  • ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland, Postfach 440, 91427 Bad Windsheim, Tel.: 09841/409500, club@arcd.de, www.arcd.de
  • BAVC-Bruderhilfe, Karthäuser- str. 3 a, 34117 Kassel, Tel.: 0561/709940, info@bavc-automobilclub.de www.bavc.de
  • ACV Automobil-Club Verkehr, Theodor-Heuss-Ring 19–21, 50668 Köln, Tel.: 0221/912691-0, acv@acv.de, www.acv.de
  • Roland Assistance, Deutz-Kalker Straße 46, 50679 Köln, Tel.: 0221/8277-500, service@roland-rechtsschutz.de, www.roland-assistance.de
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