> Wohnwagen am Straßenrand abstellen

Was ist zu beachten?

21.08.2019
Text: Redaktion/ACE | Bild: ACE

Wohnwagen ohne Zugfahrzeug dürfen nicht länger als zwei Wochen am Straßenrand abgestellt werden.

Wenn der Sommerurlaub zu Ende ist und der Caravan noch nicht ins Winterlager soll oder kann, stehen Caravaner oft vor einem Problem. Wo den Wohnwagen kurzfristig abstellen, ohne dass ein Bußgeld droht?

Zugelassene Wohnmobile unter 7,5 Tonnen Gesamtgewicht mit gültiger Hauptuntersuchung dürfen für unbegrenzte Zeit am Straßenrand abgestellt werden. Natürlich nur, wenn kein Parkverbot besteht. Caravan-Besitzer müssen dagegen zusätzliche Regeln beachten.

Nicht länger als 2 Wochen

Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Kfz-Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum parken. Den Wohnwagen nach 14 Tagen um ein paar Meter zu verschieben, reicht nicht aus.

Wird das komplette Gespann am Straßenrand abgestellt, ist das auch für mehr als zwei Wochen zulässig. Was dabei allerdings oft vergessen wird: Geparkte Anhänger und Gespanne müssen auch nachts gut erkennbar sein. Stehen sie in einer schlecht beleuchteten Straße, sind sie mittels eigener Lichtquelle oder Warntafel kenntlich zu machen.

Dauerparken im öffentlichen Verkehrsraum

Generell gilt: Dauerparkende Wohnwagen und Gespanne sind auf öffentlichen Straßen nicht gerne gesehen. Wer vorhat, über mehrere Wochen Pkw-Parkplätze in der Nachbarschaft zu besetzen, sollte sich vorher mit den Anwohnern absprechen. So lassen sich eventuelle Konflikte vermeiden.

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