Wer kein eigenes Grundstück mit Abstellplatz für das rollende Eigenheim besitzt, steht unweigerlich vor der Frage, wohin mit dem Wohnwagen, wenn die Reise zu Ende ist?
„Dass Anhänger den knappen öffentlichen Parkraum blockieren und teilweise sogar gefährdend in die Fahrbahn und in Radwege hineinragen, verstößt gegen die StVO und gefährdet im schlimmsten Falle andere Verkehrsteilnehmer“, so Verkehrsdezernent Andreas Kowol von der Polizei in Wiesbaden. „Nicht selten werden auch Gehwege ganz oder teilweise zugestellt und behindern Fußgängerinnen und Fußgänger. Auch Wohnwagen als Dauerparker sind im Stadtgebiet ein Problem.“ Gerade im Winter sei dieser Ärger besonders groß, wenn die Caravans über längere Zeit nicht genutzt werden. Daher kontrolliert die Verkehrspolizei immer mehr die missbräuchliche Nutzung von öffentlichem Parkraum. Was erlaubt ist und wo Sie einen Abstellplatz für Ihren Wohnwagen finden, erfahren Sie hier.
Ohne Zugfahrzeug dürfen Wohnwagen nur zwei Wochen auf öffentlichen Straßen abgestellt werden
„Laut StVO ist es erlaubt, Anhänger bis zwei Tonnen ohne Zugfahrzeug nur zwei Wochen lang auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen“, erklärt die Rechtsexpertin Sabine Brandl von ERGO. „Steht der Anhänger auch nach der Frist noch auf demselben Platz, droht ein Bußgeld von 20 Euro.“ Die Polizei kontrolliert das regelmäßig anhand der Ventilstellung der Räder. Wird der Anhänger nach der Verwarnung nicht umgestellt, droht das gebührenpflichtige Abschleppen. Übrigens: Ragt die Deichsel über die Markierung der Parkfläche hinaus, kann ebenfalls ein Bußgeld fällig werden. Solange Wohnwagen hinter einem Zugfahrzeug angekoppelt sind, dürfen sie ohne Zeitlimit parken.
Auf das Gewicht des Anhängers achten
Für Wohnanhänger über 2 Tonnen gilt, dass sie in Wohngebieten in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen garnicht parken dürfen. Das gleiche gilt auch in Sondergebieten, die der Erholung dienen, sowie in Kur- und Klinikgebieten. Ausgenommen davon sind entsprechend gekennzeichnete Wohnwagenparkplätze.
Aufgepasst auch bei Gehwegen: Wenn Verkehrszeichen das Parken auf dem Randstein zulässt, ist das nur Fahrzeugen und Gespannen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen erlaubt. Für höhere Gewichte sind Gehwege nicht ausgelegt. Wer mit seinem Gespann über 2,8 T darauf parkt oder beim Rangieren über den Bordsteine fährt, riskiert nicht nur einen Schaden am Gehweg – sondern muss diesen auch aus eigener Tasche zahlen. In verkehrsberuhigten Bereichen ist Parken nur innerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt.
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Wohnwagen parken: Was ist erlaubt, was nicht?
Rechtliches und Versicherung:
- § Das Parken auf dem eigenen Grundstück ist grundsätzlich erlaubt, wenn eine Abstellfläche ausgewiesen ist.
- § Ein Wohnwagen ohne Zugfahrzeug darf maximal zwei Wochen am Straßenrand parken.
- § Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen in den Ruhemonaten nicht auf öffentlichem Grund parken.
- § Ein angemeldeter Wohnwagen genießt auch im Winterquartier den vollen Versicherungsschutz (Vollkasko, Teilkasko, Haftpflicht).
- § Ein abgestellter und abgemeldeter Wohnwagen ist maximal 18 Monate lang durch die Ruheversicherung geschützt. Bei einer Ruheversicherung darf das Fahrzeug nicht auf der Straße abgestellt werden, sondern muss auf einem umfriedeten Grundstück (Zaun, Hecke, o. ä.) stehen.
- § Bestanden vor Abmeldung des Fahrzeugs Teilkaskoschutz und Haftpflicht, gelten diese auch während der Ruhezeit. Elementarschäden (Hagel, Sturm etc.) und Diebstahl sind damit abgedeckt – jedoch keine Vandalismusschäden, die sind nur in der Vollkasko abgedeckt.
Wohnwagen abstellen außerorts oder innerorts
Wer außerhalb geschlossener Ortschaft anhält, muss sein Gespann mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Dazu genügt grundsätzlich das Einschalten des Standlichts. Auch auf einem Autobahnparkplatz mit durchgehendem Verkehr müssen abgestellte Gespanne so beleuchtet sein. Auf anderen Parkplätzen geparkte Fahrzeuge aller Art dürfen unbeleuchtet sein – zumindest auf den Flächen, auf denen kein fließender Verkehr stattfindet. Parkwarntafeln sind außerorts nicht ausreichend. Außer, man sichert damit ein liegengebliebenes Fahrzeugs (nach § 15 StVO).
Und wenn der Wohnanhänger doch einmal in einem Wohngebiet abgestellt werden muss, sollte man als verantwortungsvoller Caravaner zumindest Rücksicht auf Kinder nehmen. Selbst wenn das Abstellen rechtlich erlaubt ist, kann es die Sicht von Kindern beim Überqueren der Straße behindert.
Abstellen auf dem eigenen Grundstück: nur auf eingetragener Abstellfläche erlaubt
Es kommt noch schlimmer, denn auf dem eigenen Grundstück muss der Platz im Bebauungsplan als Abstellfläche eingetragen sein – Wiese ist nicht! „Wohnanhänger, die dauerhaft auf demselben Grundstück stehen, könnten Behörden als Bauwerk bewerten. Sie müssten dann bestimmte baurechtliche Vorschriften ein- halten, beispielsweise den Abstand zum Nachbargrundstück. Unter Umständen verlangt die Behörde für ein dauerhaftes Aufstellen sogar eine Baugenehmigung“, ergänzt Brandl. „Wir stellen vermehrt auch das Abstellen von Wohnwagen auf Gartengrundstücken fest“, so Gerd Holzwarth, Leiter des Dezernats für Forst, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Vermessung im Landratsamt Rems-Murr. Sie dienen dann oft in der reisefreien Zeit als Gartenhäuschen. Nette Idee, aber eigentlich verboten und dies, besonders wenn der Garten im Landschaftsschutzgebiet liegt.
„Wenn ein Wohnwagen als Gartenhausersatz langfristig aufgestellt werden soll, ist das genehmigungspflichtig. Das Argument „der hat ja Räder und ist mobil“ greift hier nicht, denn es geht um die vorgesehene Nutzung und die ist eben „Gartenhaus“ und nicht „mobiler Wohnwagen“, begründet Holzwarth. Das ist alles nichts Neues, aber durch wieder wachsende Bestandszahlen, von 2019 bis 2023 wurden es 80.000 Caravans mehr, sowie die extreme Zunahme an Reiemobile, deren Bestand sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt hat, wird der Druck der Behörden höher. „Es gibt in Deutschland derzeit einen Bestand von 1,6 Millionen zugelassenen Freizeitfahrzeugen, da wundert es nicht, wenn die Situationen manchenorts eskalieren“, so Holzwarth.
Privatgrund ist manchmal öffentlicher Raum
Wer seinen Wohnwagen mit einem Saisonkennzeichen zugelassen hat, der muss folgendes beachten: Außerhalb des Zeitraums, den das Saisonkennzeichen ausweist, darf das Fahrzeug generell nirgendwo im öffentlichen Raum geparkt werden. Was die wenigsten wissen: Öffentlicher Raum kann auch auf einem Privatgrund sein, der für Dritte ungehindert zugänglich ist. Wie zum Beispiel der eigene angemietete Parkplatz an der Straße vor dem Mietshaus, eine Privatstraße oder der Firmenparkplatz. Das Schild „Hier gilt die StVO“, das von Hausverwaltungen aufgehängt wird, deutet meist die öffentliche Nutzung dieser privater Flächen hin.
Aber auch das dauerhafte Abstelle auf dem eigenen, gegen das Betreten Dritter abgesicherte Privatgrundstück kann problematisch sein. Nämlich dann, wenn eine „überwiegend ortsfeste Benutzung“ im Sinne des Baurechts vorliegt. Das ist der Fall, wenn der Wohnwagen eine längere Zeit oder die regelmäßig wiederkehrend auf dem gleichen Grundstück abgestellt wir, z.B. als Wochenendhausersatz.
Wenn der Wohnwagen überwiegend ortsfest im Außenbereich aufgestellt werden soll, ist daher eine Baugenehmigung erforderlich, da hier öffentliche Belange beeinträchtigt werden (vgl. § 35 Abs. 2 und Abs. 3 des Baugesetzbuches). Zu Wohnmobilen macht der Gesetzgeber keine konkreten gesetzlichen Aussagen – die Bestimmungen dürften aber sinngemäß auch auf diese Fahrzeuge zutreffen.
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Frei oder überdachter Stellplatz: Vor- und Nachteile auf einen Blick
+ Schutz vor Witterungseinflüssen wie Hitze (Dichtungsschäden), Kälte, Nässe, Schnee, Hagel und UV-Sonneneinstrahlung. Bei Abstellplatz unter freiem Himmel (günstiger) helfen atmungsaktive Abdeckplanen
+ Werterhalt (Wertverlust + Versicherungskosten vs. Abstellplatzkosten)
+ Sicherheit: Schutz vor Vandalismus, Einbruch oder Diebstahl
+ Stressfrei: garantierter Parkplatz, lästige Abstellplatzsuche entfällt
+ Zusätzlicher Service möglich: Stromanschluss, Wasseranschluss, TÜV-Vorbereitungen …
+ Die meist von den Versicherungsgesellschaften für das Reisemobil vertraglich geregelten Bedingungen sind abgedeckt
+ Entlastung: Keine Verknappung des öffentlichen Parkraums und Rücksichtnahme auf Nachbarschaft (sozialer Frieden bleibt gewahrt)
– Je nach Lage und Bedarf sehr teuer
– Geringe Verfügbarkeit
– Lage und Aufwand: Platz nicht unbedingt in der Nähe (Erreichbarkeit: Autobahnanbindung/ÖPNV)
– Zugang möglicherweise nicht rund um die Uhr oder spontan möglich
Parken oder Übernachten?
Will man seinen Wohnwagen nicht nur abstellen, sondern auch darin schlafen, ist das in Deutschland für maximal etwa 10 Stunden überall dort erlaubt, wo man auch parken darf. In diesem Zeitraum darf man damit seine Fahrtüchtigkeit wider herstellen – zum Beispiel auf der langen Anfahrt in die Urlaubsdestination. Nicht erlaubt auf öffentlichen Parkplätzen ist jedoch das Aufstellen von Campingmöbeln oder das Herauskurbeln der Markise.
Die Benutzung der verbauten Camping-Ausstattung, wie zum Beispiel der Küche oder des Bads, ist aber erlaubt. Wer länger als eine Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz im Caravan wohnt nutzt diesen zu Wohn- und nicht zu Verkehrszwecken. Es handelt sich dann um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Liegt keine Genehmigung vor, wird ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro fällig.
Große Nachfrage nach privaten oder kommunalen Abstellplätzen
Zur Erinnerung: Reisemobile bis 7,5 Tonnen dürfen im Verkehrsraum unbegrenzt abgestellt werden, wenn es erlaubt ist und die Fahrzeuge zugelassen sind. Immer mehr Städte in Deutschland erlassen strengere Regeln oder verbannen Reisemobile komplett aus der Innenstadt – so wie in Schweinfurt. „Hier dürfen in der Innenstadt keine Reisemobile mehr abgestellt werden. Auch in Kiel ist die Situation extrem“, sagt Frank Rehle, der das Portal mycamperhome mitentwickelt hat. Städte wie Tübingen, Köln oder Freiburg versuchen mit nach Fahrzeugmasse oder Länge gestaffelten Anwohner-Parktarifen, Begrenzungen der Fahrzeuge pro Haushalt bis zu einer gewissen Größe oder mit dem Einführen von „Problemzonen“ das Entstehen von Engstellen oder Dauerblockaden wichtiger Stellflächen zu vermeiden.
Das sorgt natürlich für erhöhte Nachfrage bei den privaten Abstellplatzanbietern. „Wir sprechen mit den Städten natürlich auch über mögliche Lösungsansätze und tragen das Thema aktiv an Kommunen und Campingplätze heran“, sagt Thomas Nitsch, Referent für Technik und Infrastruktur beim CIVD. „Das Kernproblem ist, Abstellflächen zu schaffen, Bereiche speziell für diesen Zweck zu separieren – da sind auch Kommunen gefordert. Die Frage ist: Wie lässt sich die Nachfrage kanalisieren? Welche Parkräume und Flächen können Kommunen zur Verfügung stellen?“ Wie es geht, zeigt ein Beispiel in Fürstenfeldbruck. „Auf dem dortigen Parkplatz am Bahnhof wurde eine partielle Fläche des Parkplatzes separiert und als Abstellfläche ausgewiesen. Diese ist nicht als Touristenplatz, sondern explizit als Abstellplatz buchbar. Dieses Beispiel könnte Schule machen“, so Nitsch.
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Tipps und Adressen zur Abstellplatz-Suche
Wohnmobile dürfen (fast) überall parken
Prinzipiell dürfen Wohnmobile bis 7,5 Tonnen auf regulären Parkplätzen oder am Straßenrand überall dort parken, wo es nicht ausdrücklich untersagen ist. Ein Zeitlimit gibt es nicht. An Engstellen ist Parken aber verboten, so der ADAC. Da Wohnmobile meist breiter sind als normale Pkw, können es sein, dass die Durchfahrt eines Fahrzeugs mit 2,55 Meter Breite zuzüglich eines Sicherheitsabstands von mindestens einem halben Meter nicht mehr möglich sei.
Sobald aber das Zusatzschild „PKW“ unter dem typisch blauen Parkplatzschild hängt, dürfen noch nicht einmal kleine Wohnmobile bis 2,8 T dort stehen, wenn sie laut KFZ-Schein ein „So.Kfz Wohnmobil“ sind. Es kommt beim Wohnmobil also weniger auf Größe und Gewicht an – sondern auf seine Klassifizierung.
Eindeutig ist es bei Wohnmobilen über 7,5 Tonnen. Diese dürfen in Wohngebieten in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen generell nicht parken. Ebenso in Sondergebieten, die der Erholung dienen, sowie in Kur- und Klinikgebieten. Ausgenommen davon sind entsprechend gekennzeichnete Wohnmobilparkplätze.
Fazit: Der Druck wird größer
Einen Wohnwagen abstellen ist nicht einfach. Wer seinen Caravan über den Winter parken möchte, sollte für diesen einen geeigneten privaten Stellplatz bereithalten oder anmieten. Wer eine private Abstellmöglichkeit auf abgespertem Grund oder sogar einen Hallenplatz anbietet, sollte dies auf geeigneten Internetplattformen bekannt geben.
Wo gibt es die günstigsten Winter-Abstellplätze in Deutschland?